AGBs

Die im Folgenden genannten „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bilden die vom Gesetzgeber geforderte rechtliche Grundlage für meine Dienstleistungen und Arbeiten. Transparenz liegt mir am Herzen. Mein „Kleingedrucktes“ dient deshalb hauptsächlich Ihrer Sicherheit. Ich möchte, dass Sie alle Informationen bekommen, die für Sie wichtig sind. Und wenn dennoch Fragen offen bleiben, dann freue ich mich über ein persönliches, klärendes Gespräch. Ich bin erst dann zufrieden, wenn auch Sie zufrieden sind!

  1. Anwendungsbereich

    1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
    2. Mit Auftragserteilung/Buchung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
    3. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Ironleaves Photography oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
    4. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
    5. ”Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).
  2. Auftrag (Vertragsschluss)

    1. Der Vertrag zwischen Ironleaves Photography und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von Ironleaves Photography in Textform angenommen und Ironleaves Photography den Auftrag in Textform bestätigt hat.
    2. Art und Umfang der Leistungen, insbesondere der Vertragszweck, der Durchführungszeitpunkt der bestellten Dienstleistungen und der Umfang der von Ironleaves Photography übertragenen Nutzungsrechte, ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und dem Angebot von Ironleaves Photography. Bei umfangreichen Produktionen verpflichtet sich der Kunde zusätzliche Wünsche rechtzeitig zu äußern und in Zusammenarbeit mit der Fotografin einen groben Ablauf festzulegen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden. Ironleaves Photography behält sich vor, jedes Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.
    3. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.
    4. Für den Fall, dass Ironleaves Photography einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
    5. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 30% des geschätzten Auftragswertes. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung zahlbar. Diese Vorauszahlung wird bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
    6. Verbal oder online vereinbarte Termine sind erst dann fixiert und verbindlich gebucht, wenn eine Anzahlung geleistet wurde.
  3. Vertragsgegenstand

    Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt für die Art und den Umfang der fotografischen Leistungen von Ironleaves Photography das Folgende:

    1. Vertragsgegenstand ist die Aufnahme und Bearbeitung von Lichtbildern durch Ironleaves Photography zu einem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt sowie die Übertragung von Nutzungsrechten an diesen Bildern.
    2. Ironleaves Photography fotografiert an dem vom Auftraggeber benannten Ort und Zeit gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Abrede.
    3. Die Auftraggeber erhalten ausschließlich digitales Bildmaterial im Format JPG. Ironleaves Photography optimiert/entwickelt die Fotografien zur allgemeinen Verbesserung der Bildqualität im üblichen Ausmaß, wenn die digitalen Rohdaten in das JPG-Format konvertiert werden („Bearbeitung“). Unbearbeitete digitalen Rohdaten (RAW) oder Rohdatenvideoclips werden nicht herausgegeben. Soweit eine bestimmte Anzahl von Fotografien nicht vereinbart ist, liefert Ironleaves Photography eine dem Vertragszweck angemessene Anzahl von Fotografien.
    4. Ironleaves Photography räumt dem Auftraggeber an den Fotografien Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 9 ein.
    5. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten/Videomaterial ist nicht Teil des Auftrages.
    6. Die Auftraggeber haben dafür Sorge zu tragen, dass Ironleaves Photography alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
    7. Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist bei mehreren Personen als Auftraggeber jede dieser Personen dazu berechtigt und bevollmächtigt, für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Ironleaves Photography notwendige Willenserklärungen im Namen aller Auftraggeber anzunehmen und abzugeben.
    8. Ironleaves Photography bietet neben den Leistungen als Fotografin (im Folgenden „fotografische Leistungen“) verschiedene kostenpflichtige Zusatzleistungen an, die zwischen den Parteien separat vereinbart und vergütet werden müssen. Solche Zusatzleistungen sind z.B. die Herstellung von Abzügen der Fotografien auf Papier, Bearbeitungen von Fotografien (zum Beispiel Retuschen, die in die abgebildeten Motive direkt eingreifen, und die über die Optimierung der Bildqualität hinausgehen), die Erstellung von Fotobüchern oder das Bereitstellen von Fotografien in privaten Online-Galerien.
  4. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

    1. Sobald der Kunde eine schriftliche Bestätigung von Ironleaves Photography erhalten hat, hält sich Ironleaves Photography diesen Termin für den Kunden frei und kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.
    2. Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages (Entgelte für Shooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die schriftliche Besätitung von Ironleaves Photography. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Ironleaves Photography einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
    3. Die Stornierung des Shootings ist bis zu 90 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform bei Ironleaves Photography. Das Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht sowie eventuelle weitere gesetzliche Rechte, die Verbraucher dazu berechtigen, sich vom Vertrag mit Ironleaves Photography zu lösen, bleiben unberührt. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.
    4. Die Fotografin ist berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen, wenn es aus Gründen, die von der Fotografin nicht zu verantworten sind, nicht zur Durchführung des Auftrages kommt:
      • bis 60 Tage vor Auftragsbeginn: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme
      • bis 40 Tage vor Auftragsbeginn: 75 % der vereinbarten Gesamtsumme
      • bis 20 Tage vor Auftragsbeginn: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme
      Dies gilt auch dann, wenn noch keine vollständige oder teilweise Zahlung entrichtet ist.
    5. Erscheint der Auftraggeber nicht zum Termin ohne fristgemäße Absage, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% fällig.
    6. Alle bis dahin aufgewendeten Nebenkosten (z.B. für die Reservierung des Hotelzimmers) sind vom Kunden zu tragen und können nicht auf Ironleaves Photography übertragen werden.
    7. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.
    8. Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig.
    9. Durch eine Stornierung entfällt der Anspruch auf den reservierten Termin. Ironleaves Photography wird im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs versuchen, nach einem Rücktritt der Auftraggeber für den Buchungstermin andere Aufträge zu bekommen.
  5. Notwendige Informationen, Einwilligungen und Genehmigungen

    1. Der Kunde übernimmt es als eine vertragliche Hauptleistungspflicht, dafür zu sorgen, dass notwendige Einwilligungen und/oder Genehmigungen (z.B. aus dem Persönlichkeitsrecht oder dem Eigentumsrecht Dritter) vorliegen, falls durch die fotografische Tätigkeit in Rechte Dritter eingegriffen wird.
    2. Wenn auf den Fotografien außer dem Auftraggeber noch andere Personen abgebildet sein sollen, zum Beispiel die Teilnehmer einer Veranstaltung oder die Gäste einer Hochzeit, sind die Auftraggeber dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass sämtliche dieser Personen bzw. deren gesetzliche Vertreter zugestimmt haben, von Ironleaves Photography fotografiert zu werden. Der Auftraggeber wird diese Personen und unter Hinweis auf die Datenschutzerklärung von Ironleaves Photography darüber informieren, dass Ironleaves Photography die Veranstaltung oder Hochzeit fotografiert.
      1. Ironleaves Photography ist nicht dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die auf einer Veranstaltung anwesenden Personen damit einverstanden sind, fotografiert zu werden. Ironleaves Photography kann aber jederzeit vom Auftraggeber verlangen, nachzuweisen, dass eine entsprechende Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt. Falls der Auftraggeber der Meinung ist, dass eine Einwilligung nicht notwendig ist, hat er dies gegenüber Ironleaves Photography in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
      2. Falls die Auftraggeber nicht nachweisen können, dass eine entsprechende Einwilligung eingeholt wurde, und auch nicht glaubhaft machen können, dass eine Einwilligung nicht notwendig ist, ist Ironleaves Photography berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrages bezüglich dieser Personen zu verweigern. Die Vergütung von Ironleaves Photography wird deshalb nicht reduziert.
    3. Falls neben den Einwilligungen der außer dem Auftraggeber anwesenden Personen noch weitere Genehmigungen zum Fotografieren erforderlich sind, insbesondere bei Fotografien innerhalb von Gebäuden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen.
      1. Ironleaves Photography ist nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob solche Genehmigungen erforderlich sind oder vorliegen. Ironleaves Photography kann aber jederzeit vom Auftraggeber verlangen, nachzuweisen, dass die entsprechenden Genehmigungen eingeholt worden sind.
      2. Falls die Auftraggeber nicht nachweisen können, dass die entsprechenden Genehmigungen eingeholt wurden, ist Ironleaves Photography berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrages insoweit zu verweigern, als die fehlenden Genehmigungen für eine rechtmäßige Durchführung des Auftrages notwendig gewesen wären. Die Vergütung von Ironleaves Photography wird deshalb nicht reduziert.
    4. Wenn nach den vorstehenden Ziffern 5.1, 5.2 und/oder 5.3 notwendige Einwilligungen und Genehmigungen nicht vorlagen, wird der Auftraggeber Ironleaves Photography von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Anfertigung und/oder Verwertung der Fotografien gegen Ironleaves Photography erhoben werden, freistellen und auch die Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung tragen.
  6. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

    1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Ironleaves Photography darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.
    2. Der Kunde (Veranstalter) hat Ironleaves Photography darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
    3. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information seiner Gäste stellt der Kunde damit Ironleaves Photography von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
    4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in/an der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche, Park etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.
    5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Ironleaves Photography, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
    6. Während des Fotoshootings (Paar-Fotoshootings/ Hochzeits-Fotoshooting) etc. ist es allen anderen Personen – außer Ironleaves Photography untersagt zu fotografieren.
    7. Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
    8. Ironleaves Photography übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
    9. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
    10. Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Ironleaves Photography übernimmt hierfür keine Haftung.
    11. Um zu gewährleisten, dass Ironleaves Photography die vereinbarten Leistungen vollständig und in hoher Qualität erbringen kann, stellt der Kunde sicher, dass Ironleaves Photography während der Veranstaltung im für die jeweilige Veranstaltung üblichen Rahmen ungestört arbeiten kann und insbesondere von anderen Personen, die Fotografien oder Videos von der Hochzeit aufnehmen, nicht daran gehindert wird, Personen, Kamera und Ausrüstung optimal zu positionieren. Mängel der Fotografien, die durch solche Störungen der Arbeit von Ironleaves Photography verursacht werden, sind nicht von Ironleaves Photography zu vertreten und stellen deshalb keinen Mangel der Leistungen von Ironleaves Photography dar.
    12. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen abgelichtet werden. Die Fotografin ist stets bemüht, dies sofern möglich umzusetzen. Ironleaves Photography ist darüber hinaus bemüht, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, des Empfangs und der Hochzeitsfeier zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
    13. Insbesondere bei Halb- oder Ganztagsbuchungen ab 5 Stunden sind der Fotografin und ihrer Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung (z.B. durch Teilnahme am Hochzeitsessen) zu gewähren.
  7. Bestimmungen zu den Bildern

    1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes, der Darstellung auf bestimmten Medien (Druckerzeugnisse, Monitore, etc.) und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
    2. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden, soweit nicht anders vereinbart. Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Ironleaves Photography entspricht. Diese Möglichkeit entfällt, sofern der Kunde vertraglich zugestimmt hat, Einfluss auf den Bildstil zu nehmen. Er bindet sich mit der Freigabe des gewählten Stils an dessen einmaliger Bearbeitung.
    3. Die Auswahl der ausgehändigten, bearbeiteten Bilder obliegt der Auftragnehmerin. Bis zur Übergabe an den Auftraggeber werden weitere Rohbilder bewahrt.
    4. Zusätzliche Bildbearbeitungen von Lichtbildern (Retuschen, Farbänderungen, etc.) stellen einen Mehraufwand dar und werden nach Vereinbarung entsprechend in Rechnung gestellt.
    5. Die Originaldateien im RAW-Format verbleiben bei der Fotografin. Sie werden in keinem Fall an den Auftraggeber ausgehändigt.
    6. Die Aufbewahrungspflicht erlischt für die Fotografin mit Übergabe der Bilddaten an den Auftraggeber. Eine Archivierung von Bilddaten durch den Fotografen bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Für die Sicherung des übersandten Bildmaterials ist der Auftraggeber selbst zuständig. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs geht mit Übergabe der angefertigten Ware vollumfänglich auf den Auftraggeber über.
    7. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Ironleaves Photography zur Verfügung gestellt werden (z.B. zur Auswahl des Bildstils), sind für Ironleaves Photography nicht bindend und müssen nach Ablauf einer einmonatigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.
  8. Kundenbilder und deren Bearbeitung

    1. Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Ironleaves Photography ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.
    2. Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Ironleaves Photography von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
    3. Ironleaves Photography ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Ironleaves Photography verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist Ironleaves Photography berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Ironleaves Photography besteht nicht.
    4. Eine Haftung von Ironleaves Photography für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Ironleaves Photography von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.
    5. Sind Leistungen von Ironleaves Photography teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Ironleaves Photography auf Vergütung unberührt.
    6. Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Ironleaves Photography überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Ironleaves Photography diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.
  9. Nutzungsrechte und Urheberrecht

    1. Ironleaves Photography steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
    2. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Licht­bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.
    3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Manipulation, Verkauf und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Ironleaves Photography.
    4. Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezwecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
    5. Ironleaves Photography räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Ironleaves Photography erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
    6. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht, ist Ironleaves Photography zu informieren. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind.
    7. Bei Ironleaves Photography verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdaten (RAW-Dateien) der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
    8. Auf Anfrage durch Ironleaves Photography ist der Kunde verpflichtet, Ironleaves Photography Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
    9. Bei der Verwertung der Lichtbilder außerhalb des privaten Bereichs kann der Fotograf verlangen, als Urheber (wie folgt: “Ironleaves Photography”) genannt zu werden. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und sind zudem kostenpflichtig.
    10. Für die Auftragnehmerin ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, damit Brautpaare sich von der Qualität und Kreativität der Arbeit der Fotografin überzeugen können. Ein aktuelles Portfolio für die Arbeit des Fotografen ist daher essentiell wichtig. Ein Widerspruch gegen die Einräumung der Veröffentlichungsrechte bedarf der Schriftform. Erfolgt dieser nach Vertragsunterzeichnung, so steht der Auftragnehmerin ein Schadensersatz in Höhe von 350€ zu. Der Auftraggeber willigt ein, dass die Fotografin die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und Veröffentlichungen auf Webseiten oder in Magazinen vornehmen darf. Die Auftragnehmerin darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung der Fotografin dient. Der Auftraggeber ist insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und wird auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Der Auftraggeber versichert, dass er in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzt und erklärt sich selbst ebenfalls mit der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird der Auftraggeber die Auftragnehmerin von der Haftung vollumfänglich freistellen. Der Fotograf respektiert jedoch die Privatsphäre und bittet um einen Hinweis, sollte eine Veröffentlichung in Einzelfällen ausdrücklich nicht gewünscht sein – entsprechende einzelne Bilder werden dann entfernt bzw. von der Veröffentlichung ausgenommen.
  10. Schadensersatz und Vertragsstrafe

    1. Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Ironleaves Photography zu zahlen.
    2. Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Ironleaves Photography) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
  11. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

    1. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Ironleaves Photography setzt voraus, dass Ironleaves Photography sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Ironleaves Photography nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
    2. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
    3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Zeitplan, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.
  12. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

    1. Für die Her­stel­lung der Licht­bilder wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Stu­diomi­eten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.
    2. Ironleaves Photography ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 30% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Ironleaves Photography berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
    3. Die Rechnungsstellung durch Ironleaves Photography erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand dafür.
    4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Ironleaves Photography sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
    5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Ironleaves Photography, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
    6. Soweit der Fotograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.
  13. Zusatzkosten

    1. Eventuell anfallende angemessene Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten, Bahnfahrkarten 2.Klasse etc.) der Fotografen von Ironleaves Photography werden gesondert berechnet und sind in den Preisen der Hochzeitspakete und Zusatzoptionen nicht enthalten. An- und Abreisen von Ironleaves Photography erfolgen jeweils von 52156 Monschau. Falls die Fotografin mit einem Kraftfahrzeug anreist, gilt eine Kilometerpauschale von € 0,50 als angemessen (75 km inkl.). Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Ab einer Anreise von 200 km und abhängig von Beginn und Dauer des Auftrags wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten, wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Ironleaves Photography oder deren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar von Ironleaves Photography, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Ironleaves Photography auch für Wartezeiten den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
    3. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Ironleaves Photography behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  14. Haftung von Ironleaves Photography und Verjährung

    1. Ironleaves Photography haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    2. Im Übrigen ist die Haftung von Ironleaves Photography auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter.
    3. Ironleaves Photography haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.
    4. Ironleaves Photography haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Ironleaves Photography erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
    5. Wird Ironleaves Photography von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Ironleaves Photography von der Haftung frei und erstattet Ironleaves Photography sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Ironleaves Photography bleibt hiervon unberührt.
    6. Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten und digitalen Daten, sofern sie es nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten hat.
    7. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zum Materialwert.
    8. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
    9. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit eigens gedruckter Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
    10. Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Die Fotografin ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. Die Fotografin verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
    11. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Ironleaves Photography berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Ironleaves Photography und dem Dritten zustande.
    12. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. Sofern keine fristgemäße Mängelrüge stattgefunden hat, sind Nachbesserungen aller Art ausgeschlossen. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Farbabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch die Fotografin beim Kunden möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
    13. Die Fotografin wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
    14. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Fotografin) die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte Ironleaves Photography Aufgrund von Umständen die höherer Gewalt gleichstehen (s.o) den Auftrag nicht eigenständig durchführen können so wird Ironleaves Photography einen geeigneten Ersatz suchen und vorschlagen. Es obliegt dem Auftraggeber diesen Vorschlag anzunehmen. Die Vergütung des Ersatzfotografen, sofern über Ironleaves Photography vermittelt wird von Ironleaves Photography getragen. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Ironleaves Photography bleibt hiervon unberührt. Ironleaves Photography ist bemüht einen Fotografen zu beauftragen, sollte es Ironleaves Photography aber nicht möglich sein besteht kein Anspruch auf Preisnachlass. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt den Ersatz von Ironleaves Photography abzulehnen und erhält die Anzahlung abzüglich der bereits geleisteten Arbeit zurück.
    15. Verzögerungen bei Lieferungen oder Erbringung von Leistungen, die bei Ironleaves Photography oder bei einem Unterlieferanten/Subunternehmer von Ironleaves Photography aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel, Krankheiten oder Seuchen) berechtigen Ironleaves Photography, die Erbringung der Leistung oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
    16. Sofern die Durchführung des Vertrages aufgrund der Verzögerung für den Auftraggeber unzumutbar wird, so ist dieser zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen ist Ironleaves Photography berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.
    17. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen erwor­ben werden.
  15. Lieferung & Herausgabe von Daten

    1. Die Fotografin stellt dem Kunden innerhalb von 6 – 8 Wochen die ausgewählten, bearbeiteten Bilder zur Verfügung. Gesonderte Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    2. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.
    3. Ironleaves Photography haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Ironleaves Photography liegen.
    4. Für Verträge über Lieferung von Waren als Zusatzleistungen (zum Beispiel Abzüge von Fotografien auf Papier oder Leinwand) besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um Verträge zur Lieferung von Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist und die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
    5. Die Bilder werden, sofern nicht anders vereinbart, in voller Auflösung und nachbearbeitet als JPG Datei ausgeliefert. Medium und Art der Auslieferung ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung.
  16. Personenbezogene Daten & Vertraulichkeit

    1. Zum Geschäftsverkehr Personenbezogene Daten werden von Ironleaves Photography unter Beachtung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben (deutsche Datenschutzgesetze, europäisches Datenschutzrecht und jedes andere anwendbare Datenschutzrecht) erhoben, verarbeitet und gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.
    2. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von Ironleaves Photography geregelt, die auf der Website abgerufen werden kann.
    3. Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
  17. Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungsort ist der Sitz der Fotografin.
    2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Fotografin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Fotografin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Fotografin berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
    3. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
    4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    5. Ironleaves Photography nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
    6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unrichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

Stand: 21.11.2021